Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen durchgeführt von Yeti Production (Inhaber Knud Jacobsen)

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Yeti Production (Inhaber Knud Jacobsen) geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen und die Veranstaltungen selber.

§2 Vertragspartner
Vertragspartner sind die Firma „Yeti Production“, Inhaber Knud Jacobsen, welcher im folgenden „Veranstalter“ genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer, welcher im folgenden „Teilnehmer“ genannt wird.

§3 Vertragsschluss und Einlass
1 . Die Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrages kann nur über die Seite www.yetiproduction.de und ihre Unterseiten erfolgen.
2 . Das Angebot wird durch den Veranstalter nach Prüfung durch formfreie Rechnungsstellung angenommen. Durch den Vertragsabschluss ist der jeweilige Teilnehmer zu der Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Er erhält personalisiertes Teilnahmerecht.
3 . Es erfolgt keine Ausgabe von Tickets oder anderweitigen Inhaberpapieren. Die Berechtigung zur Veranstaltungsteilnahme wird vor Ort vom Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises überprüft. Ohne Berechtigungsnachweis durch einen gültigen Lichtbildausweis erfolgt kein Zutritt, da die Person nicht als der jeweilige Teilnehmer identifizierbar ist.
4 . Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert der Teilnehmer sein Teilnahmerecht, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

§4 Abtretung
1 . Die Abtretung oder anderweitige Übertragung des Teilnahmerechts ist ausgeschlossen.
2 . In Einzelfällen kann bei berechtigtem Interesse Kontakt zum Veranstalter aufgenommen werden und ein etwaiger Gläubigerwechsel geprüft und vereinbart werden.

§5 Zahlung
1 . Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege.
2 . Sämtliche Zahlungsansprüche sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig. Der Teilnehmer ist vorleistungspflichtig.
3 . Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, steht dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht zu. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

§6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist nach §312g Abs. 2 Nr. 9 ausgeschlossen.

§7 Rücktrittsrecht des Veranstalters, Absage oder Abbruch der Veranstaltung
1 . Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
2 . Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Teilnehmer oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
3 . Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.

§8 Hausrecht und Verhaltensregeln
1 . Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Der Veranstalter kann dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen sind Folge zu leisten.
2 . Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das Veranstaltungs-Geschehen und sein immersiver Charakter darf nicht mutwillig oder ohne triftigen Grund gestört, behindert, unterbrochen oder verteilt werden.
3 . Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und Anweisungen vor Ort, vorab veröffentlichten Informationen, die die Teilnehmer per E-Mail erhalten, sowie die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes. Des Weiteren gelten unsere Antidiskriminierungs- und veranstaltungsbezogenen Verhaltensregeln. Die Antidiskriminierungs- und veranstaltungsbezogenen Verhaltensregeln sind auf www.yetiproduction.de einsehbar.
4 . Es ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
5 . Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Teilnehmer vom Veranstaltungsort, verliert der Teilnehmer sein Teilnahmerecht, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
6 . Teilnehmer, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Teilnehmer auf der Veranstaltung eine Straftat, wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
7 . Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen jedes schuldhafte Handeln vor, das einen Schaden verursacht.

§9 Gesundheitsbeeinträchtigung und Gefahren
1 . Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewusst ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
2 . Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
3 . Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

§10 Haftungsausschluss
1 . Der Veranstalter und seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2 . Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen oder geliehenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstaltungs-Parkplatz ist nicht überwacht, für Diebstähle und Beschädigungen durch Dritte haftet der Veranstalter nicht.

§11 Recht am eigenen Bild
Im Rahmen der Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation und Werbung Fotoaufnahmen bzw. Filmaufnahmen getätigt. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Abgabe der Anmeldung damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmenden verzichten in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung und erheben keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

§12 Jugendschutz und Teilnahme unter 18
Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 18 Jahren ist der Zutritt grundsätzlich verboten, solange sich aus der Beschreibung der Veranstaltung nichts Gegenteiliges ergibt. In diesen Fällen ist in Absprache mit dem Veranstalter eine separate Regelung mit den Erziehungsberechtigten zu treffen.

§13 Tiere
Ein Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

§14 Müll
Der Teilnehmer ist für seinen Müll selber verantwortlich und hat diesen zu sammeln und nach Veranstaltungsende wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, solange nicht anders von Veranstalter angegeben.

§15 Hausrecht
1 . Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das Veranstaltungs-Geschehen und sein immersiver Charakter darf nicht mutwillig oder ohne triftigen Grund gestört, behindert, unterbrochen oder verteilt werden.
2 . Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Der Veranstalter kann dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen ist Folge zu leisten.
3 . Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und Anweisungen vor Ort, vorab veröffentlichte Informationen, die die Teilnehmer per E-Mail erhalten, sowie die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes.
4 . Bei Zuwiderhandlung gegen die unter §15 Abs. 1-3 aufgestellten Regeln kann der Veranstalter ein Hausverbot aussprechen. Der Teilnehmer verliert sein Teilnahmerecht. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Begeht ein Teilnehmer während einer Veranstaltung eine Straftat, wird er sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt.
5 . Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen jedes schuldhafte Handeln vor, das einen Schaden verursacht.